WIR BILDEN UNTERSCHIEDLICHE KLASSEN AUS
SCHAU DICH DOCH MAL UM
A
FAHRZEUGART
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
– mehr als 45 km/h
– mehr als 50 cm3
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)
– mehr als 45 km/h
– mehr als 50 cm3
– mehr als 15 kW
MINDESTALTER
a) 24 lahre (Direktzugang)
b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
c) 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
EINGESCHLOSSEN
AM / A1 / A2
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfun
A1
FAHRZEUGART
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
– bis 125 cm3
– bis 11kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)
– mehr als 45 km/h
– mehr als 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
– bis als 15 kW
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM
BEMERKUNGEN
–
A2
FAHRZEUGART
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
– bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung Gewicht bis 0,2 kW/kg)
MINDESTALTER
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM / A1
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
B
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
– bis 75 kg
– mehr als 750kg, sofern Kombination maximal 3500kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*
EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
BEMERKUNGEN
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung
AUTOMATIK-Beschränkung:
Nach der praktischen Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug gilt die Fahrerlaubnis ausschließlich für Automatik-Fahrzeuge. Diese Beschränkung kann durch eine Schulung plus 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule (ohne amtlichen Prüfer) aufgehoben werden.
BE
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen
mit (Sattel-) Anhänger
– bis 3500 kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*
EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
BEMERKUNGEN
Erwerb durch praktische Prüfung
B96
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen
mit Anhänger
– mehr als 750kg, sofern Kombination maximal 4250kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*
B196
FAHRZEUGART
Krafträder (auch mit Beiwagen)
– bis 125 cm3
– bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
MINDESTALTER
25 Jahre
VORBESITZ
Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)
B197
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
– bis 75 kg
– mehr als 750kg, sofern Kombination maximal 3500kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*
BEMERKUNGEN
Ausbildung findet in Fahrzeug mit Automatikgetriebe mit Ausnahme einer 15 minütigen Testfahrt, welche zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgt
*Alle Angaben ohne Gewähr!