Neue Termine für den Theoriekurs Klasse B 20.11 - 28.11.2025 Neue Termine für den Theoriekurs Klasse A 22.11 + 29.11.2025 03.11.2025 - 19.11.2025 60% auf den Grundbetrag

Neue Termine für den Theoriekurs Klasse B 04.09. – 12.09.2025 Neue Termine für den Theoriekurs Klasse A 06.09. & 13.09.2025

WIR BILDEN UNTERSCHIEDLICHE KLASSEN AUS

SCHAU DICH DOCH MAL UM

FAHRZEUGART

1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
– mehr als 45 km/h
– mehr als 50 cm3

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)
– mehr als 45 km/h
– mehr als 50 cm3
– mehr als 15 kW

MINDESTALTER

a) 24 lahre (Direktzugang)
b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
c) 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)

EINGESCHLOSSEN

AM / A1 / A2

BEMERKUNGEN

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfun

FAHRZEUGART

1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
– bis 125 cm3
– bis 11kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)
– mehr als 45 km/h
– mehr als 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
– bis als 15 kW

MINDESTALTER

16 Jahre

EINGESCHLOSSEN

AM

BEMERKUNGEN

FAHRZEUGART

1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
– bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung Gewicht bis 0,2 kW/kg)

MINDESTALTER

18 Jahre

EINGESCHLOSSEN

AM / A1

BEMERKUNGEN

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung

FAHRZEUGART

Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger
– bis 75 kg
– mehr als 750kg, sofern Kombination maximal 3500kg

MINDESTALTER

a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*

EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)

BEMERKUNGEN
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung

AUTOMATIK-Beschränkung:
Nach der praktischen Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug gilt die Fahrerlaubnis ausschließlich für Automatik-Fahrzeuge. Diese Beschränkung kann durch eine Schulung plus 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule (ohne amtlichen Prüfer) aufgehoben werden.

FAHRZEUGART

Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen

mit (Sattel-) Anhänger
– bis 3500 kg

MINDESTALTER

a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*

EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)

BEMERKUNGEN
Erwerb durch praktische Prüfung

FAHRZEUGART

Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen

mit Anhänger
– mehr als 750kg, sofern Kombination maximal 4250kg

MINDESTALTER

a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*

FAHRZEUGART

Krafträder (auch mit Beiwagen)
– bis 125 cm3
– bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)

MINDESTALTER

25 Jahre

VORBESITZ

Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

FAHRZEUGART

Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
– bis 3500kg (zulässigen Gesamtmasse)
– Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger
– bis 75 kg
– mehr als 750kg, sofern Kombination maximal 3500kg

MINDESTALTER

a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Berufsausbildung*

BEMERKUNGEN

Ausbildung findet in Fahrzeug mit Automatikgetriebe mit Ausnahme einer 15 minütigen Testfahrt, welche zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgt

*Alle Angaben ohne Gewähr!

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