Leistungen

WIR BILDEN UNTERSCHIEDLICHE KLASSEN AUS

SCHAU DICH DOCH MAL UM

  • A

    FAHRZEUGART

    1. Krafträder

            (auch mit Beiwagen)

            - mehr als 45 km/h

            - mehr als 50 cm3


    2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge

            (symmetrisch angeordnete Räder)

            - mehr als 45 km/h

            - mehr als 50 cm3

            - mehr als 15 kW


    MINDESTALTER

           a) 24 lahre (Direktzugang)

           b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als

                15 kW)

           c) 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei

               Jahren Vorbesitz A2)


    EINGESCHLOSSEN

    AM / A1 / A2


    BEMERKUNGEN

    Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung


  • A1

    FAHRZEUGART

    1. Krafträder

            (auch mit Beiwagen)

             - bis 125 cm3

             - bis 11kW

            (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)


    2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge

            (symmetrisch angeordnete Räder)

             - mehr als 45 km/h

             - mehr als 50 cm3 (Verbrennungsmotor)

             - bis als 15 kW


    MINDESTALTER

    16 Jahre


    EINGESCHLOSSEN

    AM


    BEMERKUNGEN

    -


  • A2

    FAHRZEUGART

    1. Krafträder

            (auch mit Beiwagen)

             - bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit

               einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind

               (Verhältnis Leistung Gewicht bis 0,2 kW/kg)


    MINDESTALTER

    18 Jahre


    EINGESCHLOSSEN

    AM / A1


    BEMERKUNGEN

    Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung


  • B

    FAHRZEUGART

    Kraftfahrzeuge

    (nicht Klasse A1, A2, A)

    - bis 3500kg

    - Fahrer UND bis 8 Personen


    auch mit Anhänger

    - bis 75 kg

    - mehr als 750kg, sofern Kombination maximal

       3500kg


    MINDESTALTER

    a) 18 Jahre

    b) 17 Jahre

         - beim "Begleiteten Fahren"

         - bei Berufsausbildung*


    EINGESCHLOSSEN

    AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)


    BEMERKUNGEN

    Unter 18 Jahren nur Fahrten im

    Inland oder nur Fahrten im Rahmen

    der Berufsausbildung


    AUTOMATIK-Beschränkung:

    Nach der praktischen Prüfung auf

    einem Automatik-Fahrzeug gilt die

    Fahrerlaubnis ausschließlich für

    Automatik-Fahrzeuge.Diese

    Beschränkung kann durch

    eine Schulung plus 15-minütige

    Testfahrt in der Fahrschule (ohne

    amtlichen Prüfer) aufgehoben

    werden.


  • BE

    FAHRZEUGART

    Fahrzeugkombinationen aus einem

    Zugfahrzeug der Klasse B


    mit (Sattel-) Anhänger

    - bis 3500 kg


    MINDESTALTER

    siehe B


    EINGESCHLOSSEN

    siehe B


    BEMERKUNGEN

    Erwerb durch praktische Prüfung


  • B96

    FAHRZEUGART

    Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B


    mit Anhänger

    - mehr als 750kg, sofern Kombination maximal 

      4250kg


    MINDESTALTER

    Siehe B

  • B196

    FAHRZEUGART

    Krafträder (auch mit Beiwagen)

    - bis 125 cm3

    - bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1

       kW/kg)


    MINDESTALTER

    25 Jahre


    VORBESITZ

    Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

  • B197

    FAHRZEUGART

    Siehe B


    MINDESTALTER

    Siehe B


    BEMERKUNGEN

    Ausbildung findet  in Fahrzeug mit Automatikgetriebe mit Ausnahme einer 15 minütigen Testfahrt, welche zur Hälfte innerorts ud außerorts erfolgt

*Alle Angaben ohne Gewähr!

Share by: