WIR BILDEN UNTERSCHIEDLICHE KLASSEN AUS
SCHAU DICH DOCH MAL UM
FAHRZEUGART
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm3
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm3
- mehr als 15 kW
MINDESTALTER
a) 24 lahre (Direktzugang)
b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als
15 kW)
c) 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei
Jahren Vorbesitz A2)
EINGESCHLOSSEN
AM / A1 / A2
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
FAHRZEUGART
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm3
- bis 11kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
- bis als 15 kW
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM
BEMERKUNGEN
-
FAHRZEUGART
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit
einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind
(Verhältnis Leistung Gewicht bis 0,2 kW/kg)
MINDESTALTER
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM / A1
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A)
- bis 3500kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 75 kg
- mehr als 750kg, sofern Kombination maximal
3500kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim "Begleiteten Fahren"
- bei Berufsausbildung*
EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
BEMERKUNGEN
Unter 18 Jahren nur Fahrten im
Inland oder nur Fahrten im Rahmen
der Berufsausbildung
AUTOMATIK-Beschränkung:
Nach der praktischen Prüfung auf
einem Automatik-Fahrzeug gilt die
Fahrerlaubnis ausschließlich für
Automatik-Fahrzeuge.Diese
Beschränkung kann durch
eine Schulung plus 15-minütige
Testfahrt in der Fahrschule (ohne
amtlichen Prüfer) aufgehoben
werden.
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3500 kg
MINDESTALTER
siehe B
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
Erwerb durch praktische Prüfung
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
- mehr als 750kg, sofern Kombination maximal
4250kg
MINDESTALTER
Siehe B
FAHRZEUGART
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm3
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1
kW/kg)
MINDESTALTER
25 Jahre
VORBESITZ
Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)
FAHRZEUGART
Siehe B
MINDESTALTER
Siehe B
BEMERKUNGEN
Ausbildung findet in Fahrzeug mit Automatikgetriebe mit Ausnahme einer 15 minütigen Testfahrt, welche zur Hälfte innerorts ud außerorts erfolgt
*Alle Angaben ohne Gewähr!